Gewaltschutz stärken – Landesfrauenrat M-V begrüßt elektronische Fußfessel und verweist auf Gesamtfinanzierung des Gewalthilfesystems
Justiz- und Innenministerium M-V haben am Dienstag den Entwurf eines Staatsvertrags zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) ins Kabinett eingebracht: Ab Juli 2027 können Familiengerichte damit Abstands- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz technisch überwachen lassen, zuständig wird künftig die bislang im Strafrecht tätige Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder.
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