Rostock, 06.05.2026 – Landesfrauenrat M‑V und Landeshebammenverband M‑V plädieren für ein starkes Landesprogramm für die Geburtshilfe in Mecklenburg‑Vorpommern – mit Hebammen im Zentrum.
Der Landesfrauenrat Mecklenburg‑Vorpommern und der Landeshebammenverband Mecklenburg‑Vorpommern begrüßen, dass im Landtag mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Für eine flächendeckende Versorgung – Geburtshilfe zukunftsfest aufstellen“ (Drucksache 8/6478 vom 22.04.2026) die Situation der Geburtshilfe am Freitag, den 08. Mai 2026 auf die Tagesordnung gesetzt wird. Aus der Perspektive von Frauen und Familien sowie aus fachlicher Sicht der Hebammen reichen die darin formulierten Forderungen jedoch nicht aus, um die Versorgung tatsächlich zukunftssicher zu gestalten.
„Geburtshilfe ist Daseinsvorsorge und eine zentrale Frage von Frauen- und Familienrechten. Wenn Geburtsstationen schließen, trifft das vor allem Frauen im ländlichen Raum und in ohnehin belasteten Lebenslagen“, betont Kathrin Herold, Geschäftsführerin des Landesfrauenrats Mecklenburg-Vorpommern. „Wir brauchen ein Landesprogramm, das nicht nur Kliniken stabilisiert, sondern den gesamten Weg durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett in den Blick nimmt.“
Jenny Köppen, 1. Vorsitzende des Landeshebammenverbands Mecklenburg-Vorpommern, unterstreicht: „Hebammen sind keine Randfigur der Geburtshilfe, sondern ein tragender Pfeiler. Ein zukunftsfähiges Landesprogramm muss daher die Arbeitsbedingungen, die strukturelle Einbindung und die vielfältigen Einsatzorte von Hebammen konsequent mitdenken – von der geteilten Schwangerenvorsorge über den Kreißsaal bis hin zur außerklinischen Geburtshilfe.“
Aus Sicht des Landesfrauenrats Mecklenburg-Vorpommern und des Landeshebammenverbands Mecklenburg-Vorpommern sind insbesondere folgende Punkte im geplanten Landesprogramm zu ergänzen und zu präzisieren:
Geteilte Schwangerenvorsorge stärken
Die Zusammenarbeit von Hebammen und gynäkologischen Praxen sollte gezielt gefördert werden, insbesondere im ländlichen Raum, wo Versorgungsengpässe bereits heute spürbar sind. Modelle geteilter Vorsorge, verbindliche Kooperationsvereinbarungen und eine verbesserte Vernetzung können dazu beitragen, Wege zu verkürzen, ärztliche Strukturen zu entlasten, Versorgungslücken zu schließen und eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.
Außerklinische Geburtshilfe als Versorgungsbaustein anerkennen
Geburtshäuser und außerklinische Geburten leisten einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung. Sie erweitern zugleich die Wahlmöglichkeiten für Frauen und Familien. Um diese Funktion dauerhaft zu sichern, benötigen sie verlässliche Rahmenbedingungen, etwa durch Investitionsförderung, Unterstützung bei Haftungskosten und gezielte Anschubfinanzierungen.
Zertifizierte hebammengeleitete Kreißsäle ausbauen
Die im Zielbild „Geburtshilfe und Pädiatrie 2030“ vorgesehenen hebammengeleiteten Kreißsäle sollten verbindlich umgesetzt werden. Sie können zu einer qualitativ hochwertigen, interventionsarmen Geburtshilfe beitragen und die Ressourcen in Kliniken gezielter einsetzen. Voraussetzung sind klare Qualitätskriterien, ausreichende personelle Ausstattung sowie eine echte Beteiligung von Hebammen an Leitungs- und Qualitätsgremien.
Arbeitsbedingungen und Verbleib im Beruf verbessern
Zusätzliche Studienplätze allein werden den Fachkräftemangel nicht beheben, da viele Hebammen die klinische Geburtshilfe frühzeitig verlassen. Das Landesprogramm sollte daher gezielt auf bessere Arbeitsbedingungen ausgerichtet sein, insbesondere durch verlässliche Dienstmodelle, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Supervision, Gesundheitsprävention sowie Schutz vor Gewalt und Diskriminierung. Gerade für den ländlichen Raum braucht es zudem zeitnah tragfähige Versorgungskonzepte, die unter maßgeblicher Beteiligung von Hebammen und dem Landeshebammenverband Mecklenburg-Vorpommern entwickelt werden, um praxistaugliche und bedarfsgerechte Lösungen sicherzustellen.
Hebammen an Planung und Monitoring beteiligen
Das geplante Geburtshilfe-Monitoring sollte neben strukturellen Kennzahlen auch die Hebammenversorgung, die Kontinuität der Betreuung sowie die Perspektive der Versicherten abbilden. Es sollte unter Beteiligung von Hebammenverbänden, Elternverbänden und weiteren Fachgesellschaften entwickelt werden.
Zugleich ist die im Zielbild vorgesehene Funktion der Amtshebamme verbindlich zu implementieren und in die Steuerungsstrukturen einzubinden. Wer täglich mit Frauen und Familien arbeitet, sollte auch an den zentralen Planungs- und Steuerungsinstrumenten beteiligt sein.
Der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshebammenverband Mecklenburg-Vorpommern betonen gemeinsam, dass es bei der Diskussion über die Zukunft der Geburtshilfe um weit mehr geht als um Bettenzahlen und Defizitausgleich. Im Mittelpunkt steht vielmehr das Recht auf eine sichere, selbstbestimmte und wohnortnahe Geburt – und damit die grundsätzliche Frage, welchen Stellenwert die Gesundheit von Frauen, Kindern und Familien in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich hat.
Ein starkes Landesprogramm für die Geburtshilfe muss daher die Hebammen in den Mittelpunkt stellen und zugleich die Perspektive gebärender Frauen konsequent berücksichtigen.
Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kathrin Herold, Geschäftsführerin LFR M-V
herold@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45 99 52 64
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