Landesfrauenrat M-V beschließt klare Maßnahmen gegen Antifeminismus, für eine bessere Geburtshilfe, digitale Berufe und mehr Partnerschaftlichkeit

Landesfrauenrat M-V beschließt klare Maßnahmen gegen Antifeminismus, für eine bessere Geburtshilfe, digitale Berufe und mehr Partnerschaftlichkeit 1920 2560 Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern

Rostock, 20. Juni 2025 – Auf seiner jährlichen Delegiertenkonferenz hat der Landesfrauenrat heute zukunftsorientierte Beschlüsse zur Stärkung der Gleichstellung und sozialen Teilhabe im Land gefasst. Als größter gleichstellungspolitischer Dachverband in Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich der Landesfrauenrat dabei klar und entschieden gegen antifeministische Tendenzen.

„Antifeminismus gefährdet unsere Demokratie – wir dürfen nicht zulassen, dass Errungenschaften der Gleichstellungspolitik zurückgedreht oder feministische Stimmen mundtot gemacht werden“, betont die Vorsitzende des Landesfrauenrates M-V, Flora Mennicken. Der Verband kündigte an, seine Öffentlichkeitsarbeit gezielt zu intensivieren, um auf Angriffe gegen Gleichstellung, feministische Akteur*innen sowie queere Personen aufmerksam zu machen und diesen entschieden entgegenzutreten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz lag auf der Geburtshilfeversorgung im Land. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, zügig ein landesweites Konzept zu erarbeiten, das eine wohnortnahe, qualitätsgesicherte und sektorenübergreifende Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt gewährleistet. Ziel ist es, die Bedürfnisse von Schwangeren, Gebärenden und jungen Familien in allen Regionen – insbesondere im ländlichen Raum – zuverlässig abzudecken.

Zudem sprachen sich die Delegierten für eine IKT-Ausbildungsoffensive aus, um den Anteil von Frauen und Mädchen in IT- und Digitalberufen deutlich zu steigern. Bildungsträger, Ministerien und Unternehmen auf Landesebene sind aufgefordert, entsprechende Programme zu initiieren und umzusetzen.

Abschließend forderte die Delegiertenkonferenz die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils bei Geburt eines Kindes einzusetzen. Die Regelung soll eine vierwöchige bezahlte Freistellung ab Geburt mit voller Lohnfortzahlung vorsehen, rechtlich abgesichert durch einen umfassenden Diskriminierungs- und Kündigungsschutz. Dabei sollen alle Familienkonstellationen gleichberechtigt berücksichtigt werden – unabhängig von Geschlecht oder sexueller Orientierung.

„Gleichstellung ist kein Randthema, sondern Fundament einer demokratischen und gerechten Gesellschaft“, so Flora Mennicken. „Mit unseren heutigen Beschlüssen geben wir klare Impulse für konkrete Veränderungen in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit.“

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Monique Tannhäuser, Geschäftsführerin LFR M-V
tannhaeuser@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45995264

PM als PDF

Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unsere Website besuchen, werden möglicherweise Informationen von bestimmten Diensten über Ihren Browser gespeichert, normalerweise in Form von Cookies. Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern. Es ist erwähnenswert, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Ihre Erfahrung auf unserer Website und die von uns angebotenen Dienste beeinträchtigen kann.

Technisch notwendige Cookies
Erforderlich

Videoanzeige von Youtube oder Vimeo erlauben
Unsere Website verwendet Cookies zur besseren Anzeige der Inhalte (hauptsächlich von Drittanbietern). Definieren Sie Ihre Datenschutzeinstellungen und/oder stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.