Mehr häusliche Gewalt trotz sinkender Gesamtkriminalität – Land muss Schutz und Prävention deutlich stärken

Mehr häusliche Gewalt trotz sinkender Gesamtkriminalität – Land muss Schutz und Prävention deutlich stärken 150 150 Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern

Rostock, 26.03.2026 – Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik für Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Während die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2025 zurückgeht, erreicht die häusliche Gewalt einen Höchststand seit 1990. 5.204 Fälle häuslicher Gewalt, davon in zwei von drei Fällen Körperverletzung sowie neun Tötungsdelikte, machen deutlich, dass Gewalt im privaten Umfeld ein zentrales Sicherheitsproblem bleibt, insbesondere für Frauen und ihre Kinder.

Aus Sicht des Landesfrauenrates M-V ist klar: Diese Zahlen sind ein Auftrag, Schutz, Unterstützung und Prävention konsequent auszubauen. Seit Jahren weisen Fachverbände darauf hin, dass Frauenhäuser, Beratungsstellen und Interventionsprojekte strukturell unterfinanziert sind und der Bedarf die vorhandenen Kapazitäten übersteigt. Die Istanbul-Konvention fordert für alle Frauen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz und Hilfe – Mecklenburg-Vorpommern verfehlt diese Vorgaben bislang deutlich.

Innenminister Christian Pegel bezeichnet die Entwicklung bei häuslicher Gewalt sowie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu Recht als alarmierend. Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel für besonders gefährliche Täter können ein Baustein sein, ersetzen jedoch keine umfassende Gewaltschutzstrategie. Erforderlich ist ein Gesamtpaket, das Repression, Schutz, Beratung und Prävention systematisch miteinander verbindet.

Der Landesfrauenrat M-V sieht folgende Ansatzpunkte als vordringlich an:

  • Die Finanzierung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Interventionsprojekten muss bedarfsorientiert, einzelfallunabhängig und langfristig gesichert werden, damit Betroffene schnell und wohnortnah Unterstützung erhalten.
  • Das Land sollte die Vorgaben der Istanbul-Konvention zum Ausbau von Schutzräumen konsequent umsetzen und hierfür einen verbindlichen Stufenplan vorlegen.
  • Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Jugendhilfe benötigen regelmäßige und verpflichtende Fortbildungen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt, um Betroffene frühzeitig zu erkennen, professionell zu unterstützen und Risiken besser einschätzen zu können.
  • Prävention und Aufklärung – insbesondere in Schulen, Ausbildungseinrichtungen und im digitalen Raum – müssen ausgebaut werden, um Gewalt frühzeitig entgegenzuwirken und Kinder sowie Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt und strafbaren Inhalten zu schützen.

Der Landesfrauenrat M-V steht als Dachverband der Frauenorganisationen im Land für die weitere fachliche Zusammenarbeit bereit. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass entschlossenes Handeln erforderlich ist, damit Mecklenburg-Vorpommern für Frauen und Kinder nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Alltag sicherer wird. Der Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt ist dabei eine dauerhafte staatliche Aufgabe, die langfristig gesichert und über Legislaturperioden hinweg konsequent fortgeführt werden muss.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kathrin Herold, Geschäftsführerin LFR M-V
herold@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45 99 52 64

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