Neues Landeskrankenhausgesetz: Wichtige Schritte für Frauen und Familien – Handlungsbedarf bleibt

Neues Landeskrankenhausgesetz: Wichtige Schritte für Frauen und Familien – Handlungsbedarf bleibt 1960 1317 Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern

Rostock, 8. Oktober 2025 – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das neue Landeskrankenhausgesetz verabschiedet und damit zentrale Bereiche der Krankenhausversorgung neu geregelt. Das Gesetz setzt positive Zeichen für Frauen und Familien, etwa mit einer klaren Orientierung an patient*innenzentrierter Versorgung und Gleichstellung.

Zu den Verbesserungen gehören insbesondere die ausdrückliche Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen rund um die Geburt. Das Gesetz hebt das Recht auf eine interventionsarme Geburt und eine Betreuung hervor, die die individuellen Bedürfnisse von Schwangeren und Familien in den Mittelpunkt stellt. Die Begleitung durch Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen soll die Versorgung ergänzen und verbessern.

„Frauen müssen zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, ihr Geburtsgeschehen und die Versorgung selbstbestimmt zu gestalten. Das neue Gesetz erkennt diesen Ansatz an und kann ein Schritt hin zu einer mo-dernen, frauen- und familienorientierten Geburtshilfe sein“, so Kathrin Herold, Vorstandsfrau Landes-frauenrat M-V und Vorsitzende des Landeshebammenverbandes.

Wichtige innovative Ansätze in der Geburtshilfe wie die zertifizierten hebammengeleiteten Kreißsäle und die 1:1-Hebammenbetreuung werden im neuen Gesetz leider nur empfohlen, aber nicht verbindlich gefördert. Hier besteht Nachsteuerungsbedarf, um die Versorgung zukunftsweisend abzusichern.

Positiv ist hervorzuheben, dass das Gesetz erstmals die Vorgabe einer diskriminierungsfreien und barrierearmen Behandlung für alle Patient*innen ausdrücklich fordert. Der Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird damit gesetzlich verankert. Allerdings fehlen verbindliche Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung dieser Standards.

Kritisch bleibt die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen: Hier sieht das Gesetz lediglich vor, dass Krankenhäuser Abbrüche anbieten „sollen“. Eine verpflichtende, wohnortnahe Versorgung – entscheidend für echte Selbstbestimmung – bleibt damit aus. Die Versorgungssicherheit für ungewollt Schwangere ist an dieser zentralen Stelle weiterhin ungenügend geregelt.

Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung und moderne Versorgung, lässt aber zentrale Fragen der Verbindlichkeit und praktischen Umsetzung offen. Um die Förderung innovativer Versorgungskonzepte und ein flächendeckendes Angebot zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten, sind weitere verbindliche Regelungen nötig.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Monique Tannhäuser, Geschäftsführerin LFR M-V
tannhaeuser@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45995264

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