Stellungnahme zu den Vorhaben des Sächsischen Innenministeriums, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten einzuschränken
Das sächsische Innenministerium plant ein sogenanntes „Kommunen Freiheitsgesetz“ zur „Entlastung der Kommunen“. Wie aus der Stellungnahme der LAG Sachsen und einem Bericht in der taz zu entnehmen ist, werden darin verschiedenste Vorschläge zu Gesetzesänderungen gemacht. Die Vorschläge 2 und 3 lauten: „Pflichten zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten reduzieren bzw. streichen.“
Wir stimmen den Kolleginnen der LAG Sachsen sowie dem Kommentar des Deutschen Gewerkschaftsbunds Sachsen (s. taz) zu, dass diese potentiellen Vorhaben zur gesetzlichen Einschränkung der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags der Kommunen und Landkreise skandalös und verfassungswidrig sind. Im Artikel 3 Grundgesetz ist eindeutig verankert, dass alle staatlichen Institutionen verpflichtet sind, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern“ und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Staatliche Untätigkeit verbietet sich! Zudem würde eine solche Maßnahme internationalen Verpflichtungen widersprechen, die Deutschland unterschrieben hat, insbesondere der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die ausdrücklich zur Sicherstellung institutioneller Gleichstellungsarbeit aufruft.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kommunen arbeiten seit mehr als 30 Jahren professionell und erfolgreich an der Umsetzung dieses Verfassungsauftrags. Wir fordern daher, die institutionelle Verankerung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu stabilisieren bzw. zu stärken statt sie anzugreifen respektive abzuschaffen. Wir solidarisieren uns hiermit ausdrücklich mit der LAG Sachsen in ihrem Kampf gegen die geplanten Gesetzesänderungen des Sächsischen Innenministeriums.
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