Stellungnahme zum Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern für frühkindliche Bildung, allgemein bildende Schulen und berufliche Bildung
Sehr geehrte Frau Jeske,
ich bedanke mich für die Zusendung des o. g. Masterplans und die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Als größter Dachverband für gleichstellungspolitische Verbände und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt uns die Thematik vor allem hinsichtlich ihrer gleichstellungsrelevanten bzw. geschlechterspezifischen Aspekte.
Mit dem Entwurf des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern für
frühkindliche Bildung, allgemein bildende Schulen und berufliche Bildung (BNE-Masterplan) erfüllt die
Landesregierung die Umsetzung der Ziffer 290 des Koalitionsvertrages. Damit werden Bildungsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern noch stärker auf die UN-Agenda 2030 und den Bildungsplan BNE 2030 der UNESCO, der die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) stärker mit BNE und Demokratiebildung verbindet, ausgerichtet. Der Landesfrauenrat M-V begrüßt diese Entwicklung.
Unter Gleichstellungsaspekten betrachten wir vor allem das Nachhaltigkeitsziel (SDG) 5: „Geschlechtergleichheit“ mit dem Wortlaut „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen“.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist deutsche Verfassungsnorm und in Mecklenburg-Vorpommern im Kindertagesförderungsgesetz, im Schul- und Lehrerbildungsgesetz, in der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder (BIKO) sowie anderen Ausbildungsgrundlagen fest verankert. In der Praxis gibt es hier nach wie vor Herausforderungen und Handlungsbedarf. Zumal Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsthema viele Bildungsbereiche unterschiedlichster Altersklassen betrifft. Der BNE-Masterplan bildet eine weitere wichtige Grundlage, um diese Aufgabe zu stärken.
Positiv heben wir folgende Punkte hervor:
– Das Thema Gleichstellung der Geschlechter wird expliziert an verschiedenen Stellen formuliert. Das ist insofern sehr wichtig, da die Verbindung von BNE, Gleichstellung und Demokratiebildung nicht für alle immer gleich offensichtlich ist. Beispiele dafür sind:
- In 6 von 40 Zielen ist ein Gleichstellungsaspekt enthalten:
Ziel 17 (Schule, S. 34),
Ziel 18 (Schule, S. 35)
Ziel 19 (Schule, S. 37)
Ziel 26 (Schule, S. 46)
Ziel 27 (Schule, S. 47) und
Ziel 29 (berufliche Schule, S. 50). - In zwei Zielen im Kita-Bereich wird Gleichstellung in der Beschreibung erwähnt:
o Mit dem Ziel 5 (Einführung des Whole Institution Approach – ganzheitlicher institutioneller Ansatz als Qualitätsstandard für die Kita-Entwicklung und in der Kita-Entwicklungsberatung) wird explizit auch die Bewusstseinsstärkung für Fragen der Gleichstellung verbunden. (S. 18)
o Das Ziel 12 umfasst die Bereitstellung vielfältiger Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich BNE und nachhaltiger Entwicklung. In diesem Rahmen sollen alle Fachkräfte auch „für das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit (SDG 5) sowie eine entsprechende Anwendungskompetenz in Bildungsprozessen“ sensibilisiert werden. (S. 27) - S. 30: 14.1: „Auf der Grundlage der Schulqualitätsverordnung (SchQualiVO M-V) werden BNE-Qualitätskriterien unter Berücksichtigung der Gleichstellungsperspektive in das interaktive Schulentwicklungsrad integriert.“
- S. 32: 16.1: Im Rahmen der Schulprogrammarbeit soll ein BNE-Unterrichtskonzept entwickelt werden, das auch das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit beinhaltet.
- S. 49: 28.1 Integration von Nachhaltigkeitsindikatoren in das bestehende Qualitätsmanagementsystem an beruflichen Schulen „unter Berücksichtigung von Gleichstellungsindikatoren“ und regelmäßige Evaluierung.
Folgende Änderungsvorschläge unterbreiten wir (fett):
– S. 6 Einleitung, 3. Absatz: Als ein übergeordnetes und integratives Konzept schließt BNE Umwelt- und Klimabildung, Demokratie- und Friedensbildung, geschlechterreflektierte Bildung, Inklusion und Diversitätsbildung, Globales und Interkulturelles Lernen, Gesundheitsbildung, Verbraucher- und Ernährungsbildung, Digitale und Kulturelle Bildung und andere Konzepte ein.
– S. 20 unter 6.1: Hier werden Grundkompetenzen im Kita-Bereich aufgeführt. Wir empfehlen,
Genderkompetenz mit aufzunehmen.
– S. 24 unter 10.2: Bei der Aufzählung von Beratungsangeboten zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen in der Klammer sollte das Thema Gleichstellung benannt werden.
– S. 27 Ziel 12 Beschreibung: In und mit Kitas tätige Personen benötigen ein vielfältiges, flächendeckendes und sichtbares Fort- und Weiterbildungsangebot, um BNE-Kompetenzen zu erwerben. Dies schließt auch Angebote zur Persönlichkeitsbildung, wie Wertevermittlung, Haltungsentwicklung und biographische Arbeit ein. Zu diesem Zweck werden die im Land vertretenen Weiterbildungsinstitutionen und Dozentinnen und Dozenten für BNE sensibilisiert und entsprechend weitergebildet. Durch gezielte Schulungen und Workshops kann sichergestellt werden, dass alle Fachkräfte ein gemeinsames Verständnis von BNE und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um BNE erfolgreich in ihrer organisatorischen, beratenden, pädagogischen und versorgungstechnischen Arbeit umzusetzen. Dies beinhaltet auch den Erwerb von Wissen um geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Rollenklischees in allen BNE Bildungsthemen für die Zielerreichung der Geschlechtergerechtigkeit (SDG 5) sowie eine entsprechende Anwendungskompetenz dessen in Bildungsprozessen.
– S. 46 Ziel 26: BNE und Demokratiebildung sind integrale Bestandteile in der Ausbildung von Lehrkräften, Schulsozialarbeitenden und anderen pädagogischen Fachkräften. Geschlechterreflektierte, klischeefreie Pädagogik wird konsequent umgesetzt. Die Nutzung inklusiver Formate wird berücksichtigt.
– S. 47 Ziel 27: BNE und Demokratiebildung sind Bestandteil in der Fortbildung von Lehrkräften, Schulsozialarbeitenden und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen sowie in der Schulverwaltung. Geschlechterreflektierte, klischeefreie Pädagogik wird konsequent umgesetzt. Die Nutzung inklusiver Formate wird berücksichtigt.
– S. 53 unter 32.1 Beschreibung: BBNE, Demokratiebildung und Umgang mit Antisemitismus, sowie inklusive Bildung werden gemäß § 1 Absatz 4 LehrkrbildG M-V als Querschnittsthemen in allen Phasen der Lehrkräftebildung systematisch verankert. Die Entwicklung und Implementierung phasenübergreifender Curricula tragen dazu bei, um eine integrative und praxisnahe Vermittlung zu gewährleisten. Zusätzlich erhalten Dozierende gezielte Fortbildungen, um diese Themen kompetent geschlechtersensibel und klischeefrei in der Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte zu verankern.
– S. 58 unter 37.1: Ergänzung einfügen: „Das Land unterstützt mit dem landesweiten „Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz“ Betriebe und Bildungsdienstleister bei der partizipativen Entwicklung eigener Ausbildungsleitbilder, die gesellschaftliche Verantwortung im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung, Inklusion, Gleichstellung und Demokratiebildung integrieren, um betriebliche Mitbestimmung und Wertschätzung der Mitarbeitenden zu stärken.“
Der BNE-Masterplan versteht sich als konzeptionelle Grundlage und als Fahrplan für die weitere Etablierung und Entwicklung der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Mit ihm soll ein mittel- bis langfristiger Prozess angestoßen werden. Änderungen, Aktualisierungen, Ergänzungen sowie die Überprüfung der Umsetzung konkreter Ziele und Maßnahmen sollen fortlaufend erfolgen. Der Landesfrauenrat wird insbesondere auf die Umsetzung der Gleichstellungsaspekte im Rahmen der BNE achten und bietet hier seine Mitarbeit an.
Die angekündigte notwendige Fortsetzung des BNE-Masterplans in den Bereichen Hochschulen, non-formales und informelles Lernen/Jugend sowie Kommunen wird unterstützt.
Stellungnahme als PDF