Rostock, 27.08.2026 – Justiz- und Innenministerium M-V haben am Dienstag den Entwurf eines Staatsvertrags zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) ins Kabinett eingebracht: Ab Juli 2027 können Familiengerichte damit Abstands- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz technisch überwachen lassen, zuständig wird künftig die bislang im Strafrecht tätige Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder. Bundesweit werden jährlich über 250.000 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet, betroffen sind überwiegend Frauen und deren Kinder.
Der Landesfrauenrat M-V begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Mit der Erweiterung der Überwachungsstelle auf den zivilrechtlichen Gewaltschutz werden die Maßnahmen 90 und 91 der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Handlungsfeld Intervention erfüllt – ein wichtiger Beitrag dazu, dass gerichtliche Schutzanordnungen künftig auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Damit ein Instrument wie die elektronische Fußfessel nach dem „spanischen Modell“ seine volle Wirkung entfaltet, muss es aus Sicht des Landesfrauenrates M-V in ein verlässlich finanziertes Gesamtsystem eingebettet bleiben.
Dafür braucht es eine langfristig verlässliche Finanzierung des gesamten Gewalthilfesystems in Mecklenburg-Vorpommern, das Prävention, Schutz und Beratung für Betroffene abdeckt – von Frauenhäusern über Fachberatungs- und Interventionsstellen bis zur Täterarbeit. Ebenso wichtig ist die konsequente Verfolgung der weiteren Maßnahmen der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – auch über die Landtagswahl hinaus und unabhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation. Hinzu kommen verpflichtende, regelmäßige Fortbildungen für Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Jugendhilfe, damit Hochrisikofälle frühzeitig erkannt werden, sowie der Ausbau von Prävention und Aufklärung, insbesondere in Schulen und im digitalen Raum, um stereotypen Geschlechterbildern und damit sexualisierter Gewalt frühzeitig entgegenzuwirken.
Der Landesfrauenrat M-V steht als Dachverband der Frauenorganisationen im Land für die weitere fachliche Begleitung der Landesstrategie bereit. „Nachhaltiger Schutz vor häuslicher Gewalt entsteht nicht durch technische Instrumente allein, sondern durch konsequente Prävention. Die elektronische Fußfessel kann ein Baustein sein – den Unterschied macht aber ein gut ausgestattetes Gewalthilfesystem, das Gewalt frühzeitig verhindert, statt nur auf sie zu reagieren“, so Flora Mennicken, Vorstandsvorsitzende des Landesfrauenrats M-V.
Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kathrin Herold, Geschäftsführerin LFR M-V
herold@landesfrauenrat-mv.de
Tel.: 0176-45 99 52 64
PM als PDF